26-Jähriger verschickte „Nazi-Zeug“ per Handy und landete vor Gericht

„Handy und Langeweile“ seien ausreichend, um dieses Delikt zu begehen, so Verteidiger Mirsad Musliu in einem Schwurgerichtsprozess wegen des Verbotsgesetzes am Landesgericht Korneuburg. Der Tatbestand der „Wiederbetätigung“ sei im Zeitalter der Sozialen Medien und der Postings „leicht verwirklicht“, so der Anwalt weiter in seinem Eröffnungsplädoyer vor den acht Geschworenen und dem vorsitzenden Richter Franz Furtner.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft folgend, muss einem 26-Jährigen aus der Region Schwechat in der Zeit von Februar 2018 bis Mitte 2020 oft langweilig gewesen sein. Stramme 70 Postings mit inkriminiertem Inhalt zählte die Anklageschrift. Schuldig bekannte sich der junge Mann, verwies ansonsten auf seinen Anwalt, „der hat schon alles gesagt“. Damit gab sich der Vorsitzende des dreiköpfigen Richtersenats nicht zufrieden, und das folgende Gespräch geriet dann doch auskunftsfreudiger als gedacht.
Keine Bilder erstellt, „nur“ weitergeleitet
Zunächst fragte Furtner nach der Motivation des 26-Jährigen, was dieser mit seinem damals schlechten Umfeld erklärte. Er habe auch keines der Bilder selbst erstellt, sondern sie „nur“ weitergeleitet; gehöre keiner Gruppierung an und hätte die Postings immer nur an Einzelpersonen geschickt. Die Gretchenfrage warum er so lange so viele von diesen strafbaren Geschmacklosigkeiten versandt habe, ersparte Furtner dem 26-Jährigen auch nicht. Er hätte - damals - nicht gewusst, dass dies verboten sei.
Damit verdiente der Begriff „Lehrausflug“ seinen Namen für 60 Schüler der Sportmittelschule Korneuburg, die den Prozess als Zuschauer verfolgten. Die Präsenz der Schüler der dritten Klassen schuf eine Publikumskulisse, die sichtlich Eindruck auf den Angeklagten machte. „Imposant“ nannte das auch Verteidiger Musliu in seinem Schlussplädoyer, der sich sicher war, dass es seinem Mandanten eine Lehre war. Er habe „hundertprozentig gelernt“, nutzte der 26-Jährige seine letzten Worte, um die seines Mandanten zu untermauern.
Dreizehn Monate auf Bewährung für „das verbotene Nazi-Zeug“
„Jetzt sind S' g'scheiter“, fragte der Vorsitzende beim Beschuldigten nach. „Auf jeden Fall“, so die prompte Antwort. Diese Erkenntnis brauchte der 26-Jährige auch, der zum Verfahren quasi eine Verurteilung vom 7. September 2021 des Landesgerichts für Strafsachen Wien wegen Geldwäscherei mitgebracht hatte. Drei Monate bedingt lautete damals das Urteil, als er sich verleiten ließ, vermutlich Drogengeld über eine Geldtransfer-Firma nach Serbien überwiesen zu haben.
Der sogenannte Wahrspruch der Geschworenen fiel dann auch erwartbar eindeutig aus: acht Mal schuldig. Das Urteil des Schwurgerichts blieb fast am untersten Rand des Strafmaßes, das ein Jahr Freiheitsstrafe als Minimum vorsieht. Dreizehn Monate auf Bewährung waren es für den 26-Jährigen für „das verbotene Nazi-Zeug“. Dabei handelte es sich um eine Zusatzstrafe. Die bedingten drei Monate aus Wien wurden addiert, womit der junge Mann nun insgesamt 16 Monate auf seinem Strafkonto hat.