Burger King St. Pölten behördlich geschlossen

Vergangenen Samstag schlossen sich die Tore der St. Pöltner Burger-King-Filiale auf unabsehbare Zeit. Prompt folgte die Erklärung des Fast- Food-Riesen: Eine Anordnung des Landesverwaltungsgerichts steht dahinter. Denn ein Nachbar hat Beschwerde gegen die im Februar 2019 erteilte Betriebsanlagengenehmigung erhoben.
Die Entscheidung dazu seitens des Landesverwaltungsgerichts steht noch aus. Deswegen war die Berechtigung zum Betrieb des Restaurants vorerst auf drei Jahre befristet, wobei noch eine kurze Covid-19-bedingte Fristverlängerung zum Tragen kam. Aber jetzt schloss der Magistrat den Betrieb. „Der Betreiber wurde wiederholt auf das drohende Fristende hingewiesen, letztendlich musste die Schließung bescheidmäßig ausgesprochen werden“, sagt Behördenleiter Martin Gutkas.
Die Befristung sieht die TQSR Group, die den Standort betreibt, verfassungswidrig. Gutkas widerspricht. TQSR hat nun Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, der dem Landesverwaltungsgericht nochmals die Erlassung der Entscheidung aufgetragen hat. Außerdem prüft der Betreiber eine Amtshaftungsklage. Beim Landesgericht ist derzeit ein Verfahren anhängig, das bestätigt Mediensprecher Markus Grubner: „Die Verhandlung hat vor einem Jahr unter wegen Corona schwierigen Bedingungen stattgefunden.“

Als Ergebnis mussten Unterlagen ergänzt werden, etwa zum Lärmschutz. Dieser werde noch vom Amtssachverständigen begutachtet. „Danach gibt es eine weitere Verhandlung“, so Grubner.
Auf jeden Fall eröffnet noch bis zur Sommerreise-Zeit eine Filiale am Standort der ehemaligen Rosenberger-Raststätte in Völlerndorf, sagt TQSR. Am dort geplanten Rosehill Foodpark werden zusätzlich Filialen von Rosenberger, der Coffeeshop Company und Nordsee eröffnet.