Baby verletzt: Bedingte Haft und Geldstrafe für Vater aus Bezirk Tulln

Während einer Routineuntersuchung bei einem ein Monat altem Baby aus dem Bezirk Tulln wurden schwere Verletzungen bemerkt. Der kleine Bub hatte Brüche an beiden Schien- und Wadenbeinen, einen Schädelbruch und Einblutungen ins Gehirn erlitten. Wie sich herausstellte, war sein Vater dafür verantwortlich. Dieser zeigte sich bei der Verhandlung am Landesgericht St. Pölten geständig.
Der Anwalt des Angeklagten betonte, dass die Vorfälle dem 21-Jährige „fürchterlich leid“ täten. Er gab an, dass der Angeklagte unter einer Sehbehinderung leide und sich deswegen schwer mit der Betreuung des Babys getan hätte. Nach Angaben der Mutter und des 21-Jährigen selbst habe er auch Probleme mit Aggressionen und sei öfters sehr ungestüm mit dem Kind umgegangen.
Laut dem Angeklagten waren die Brüche der Beine beim Strumpfhose anziehen passiert. Er hätte sich aufgrund seiner beeinträchtigten Sehkraft schwer getan damit. Der Schädelbruch soll passiert sein, als ihm das Baby einmal auf den Boden fiel. Diesen Vorfall hatte auch die Mutter mitbekommen, sie gab an, einen Knall gehört zu haben. Der Angeklagte soll ihr aber gesagt haben, dass ihm nur die Feuchttücher hinunter gefallen seien.
Keine weiteren Anzeichen für einen gewaltsamen Umgang mit dem Kind
Laut einem medizinischen Gutachten sind die Verletzungen des Babys allerdings durch isolierte Vorfälle passiert. So gab es keine weiteren Anzeichen für einen gewaltsamen Umgang mit dem Kind. Auch die Angaben über die Entstehung der Verletzungen seien plausibel. Demnach wurde der 21-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Er wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss 11.400 Euro Schmerzensgeld an seinen Sohn zahlen. Außerdem muss der Angeklagte für alle weiteren Folgeschäden aufkommen. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe und die Weisung zu einer Elternberatung erteilt.
Der Richter betonte, dass es sich in diesem Fall um Überforderung der Eltern, welche beide selbst beeinträchtigt sind, handelte. Im Zweifel sei er davon ausgegangen, dass der Angeklagte das Kind nicht absichtlich verletzten wollte. Es wurde auch kritisiert, dass die Eltern nicht schneller Unterstützung bekommen hatten. Die Hilfe sei „leider zu spät gekommen“ für das Baby. Das Urteil ist rechtskräftig.