Nach Angriff auf Bürgermeister: Hetzer muss zahlen

In den sozialen Netzwerken ging es österreichweit ordentlich rund, als die Wogen rund um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 15-jährigen Tullnerin hochschlugen. Der Prozess endete mit einem Freispruch für zwei Asylwerber, in der Zwischenzeit hat die Staatsanwaltschaft sogar auf das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde verzichtet. Im Zuge dieser Causa war Tullns Bürgermeister Peter Eisenschenk massiven Beschimpfungen und Bedrohungen in diesen sozialen Netzwerken ausgesetzt. Dafür setzte es nun für einen 40-jährige Mühlviertler eine Strafe.
„Auf den nächsten Laternenmast soll er aufgehängt werden“
„Auf den nächsten Laternenmast soll er aufgehängt werden“, „Verbrecher“ und ähnliche Dinge schrieben User auf Facebook und diversen Posting-Foren im Internet über Peter Eisenschenk. Ein Medium behauptete sogar, Eisenschenk hätte die mutmaßliche Vergewaltigung zu vertuschen versucht. Ein Gericht widerlegte den falschen Bericht und bestätigte, dass der Tullner Bürgermeister keine Vertuschungsaktionen aktiv getätigt hat.
Der Schaden war aber bereits angerichtet, denn aufgrund dieser Falschmeldung explodierten die Hassmeldungen gegen Eisenschenk nahezu. Als der Bürgermeister als Privatperson auf seiner eigenen Homepage einige Monate später einen kritischen Kommentar über die FPÖ verfasste, flammten die Hasspostings neuerlich auf.
Eisenschenk setzte sich zur Wehr und erstattete Anzeigen gegen diese Hetz-User. Bei den meisten war eine strafrechtliche Verfolgung jedoch gar nicht möglich, da diese Personen einen sogenannten „Fake-Account“ anlegten, also mit einem Namen registriert waren, den es nicht gibt. Bei zwei Personen aus Muckendorf und Königstetten zog Eisenschenk die Anzeigen zurück, da sich diese beim Tullner Bürgermeister entschuldigten. Einige erwischte es aber.
Strafgelder gehen an die Republik Österreich
Das Landesgericht Ried verurteilte nun einen Mühlviertler wegen übler Nachrede. Er war es, der Eisenschenk als „Verbrecher“ auf der Facebook-Seite eines rechten Mediums bezeichnete. Zunächst leugnete der Mann im Prozess und behauptete, jemand hätte seine Identität gestohlen. Der Staatsanwalt schenkte dem aber keinen Glauben. Die Richterin wies in dem Prozess darauf hin, dass sie in diesem Fall ein Gutachten in Auftrag geben müsse, was die Prozesskosten im Fall eines Schuldspruchs erhöhen würde. Dies war dem 40-Jährigen dann zu viel, er stimmte einer Diversion zu und muss nun 400 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkostenbeitrag, binnen zwei Wochen bezahlen. Von all dem hat der Bürgermeister nichts. Die Geldstrafen der Hetzer bekommt die Republik Österreich.
Bereits vor einiger Zeit ergingen ähnliche Gerichtsentscheidungen: Ein 59-jähriger Mann aus Enns, der Eisenschenk einen „Gauner“ bezeichnete, musste 1.000 Euro Strafe bezahlen. Einem 26-jährigen Weinviertler wurde am Bezirksgericht gleich wegen zweier Delikte der Prozess gemacht. Zum einen weil er Eisenschenk einen „Bastard“ nannte und zum anderen, weil er zwei andere Männer verprügelte. Das Urteil lautete hier zwei Monate unbedingte Haft.