Kleintiermarkt Großrupprechts: Behörde prüft nun

Der Kleintiermarkt stand zuletzt in der Kritik: Obmann Thomas Putzgruber erklärte im NÖN-Gespräch, dass sein Verein „RespekTiere“ Bewusstsein für das durchaus strenge „Kaninchen-Gesetz“ schaffen wolle. Eingehalten werde dies kaum auf Kleintiermärkten: „Das ist nicht nur speziell in Großrupprechts.“ Wir hatten berichtet:
Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen wird „die erforderlichen Verfahren einleiten“, um etwaige Verstöße zu prüfen.
Der Behörde „wurden gelegentlich Missstände bezüglich mangelndem Platzangebot und fehlender Tränkmöglichkeit für zum Kauf angebotenen Tiere zur Kenntnis gebracht“, was den Kleintiermarkt in Großrupprechts betrifft. „Dem wurde durch behördliche Kontrollen nachgegangen und die Missstände wurden behoben.“
Kaninchen: Was Gültigkeit hat
Der Platzbedarf ist laut Bezirkshauptmannschaft für Kaninchen aufgrund von Alter und Gewicht geregelt: „So ergibt sich eine Schwankungsbreite von 1.000 bis 7.800 Quadratzentimeter pro Tier“, wird ausgeführt. „Die Haltung in oben offenen Buchten ist vorgeschrieben, ebenso Rückzugsmöglichkeiten.“ Drahtgitterkäfige sind „nicht gesetzeskonform“, wird ergänzt.
„Der Veranstalter oder die verantwortliche Person ist für die Einhaltung der gesetzlichen Normen verantwortlich und hat diese zu kontrollieren.“ Konsequenzen können Verwaltungsstrafverfahren sein.
Kontrollen: Stichprobenartig oder im Anlassfall
„Der Kleintiermarkt in Großrupprechts wird stichprobenartig beziehungsweise im Anlassfall auf Einhaltung veterinärbehördlicher Normen kontrolliert.“ Grundlage dafür sind Gesetze zu Tierschutz, Tierseuche und Tiertransport sowie Verordnungen zu Geflügelpest und Binnenmarkt. „Festgestellte Verstöße werden entweder vor Ort behoben oder die Aussteller des Marktes verwiesen beziehungsweise zur Anzeige gebracht.“