FPÖ-Obmann wegen Verhetzung verurteilt

Erstellt am 09. September 2013 | 00:00
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Web-Artikel 108732
Foto: NOEN, Seiser
Berufung eingelegt /  Weil er eine hetzerische Homepage verlinkt hat, wurde Lichtenwörther FPÖ-Ortsparteichef nicht rechtskräftig verurteilt.
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Von Josef Kleinrath, Pia Seiser & Tina Jedlicka

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Heimo Borbely hat seine Funktion ruhend gestellt.
Foto: NOEN, Seiser

Erst kürzlich hat eine FPÖ-Facebook-Gruppe wegen rassistischer Postings für Schlagzeilen gesorgt. In einem anderen Fall gibt es nun ein Urteil: Der bisherige FPÖ-Ortsparteiobmann in Lichtenwörth, Heimo Borbely, ist wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Er soll im heurigen Frühjahr auf der Facebook-Seite seiner Ortspartei einen Artikel geteilt haben, dessen Grundaussage „Türken dürfen Kinder vergewaltigen“ war.

„Ich warte, wie das Verfahren ausgeht“

Borbely hatte damals gegenüber der NÖN betont, die Anzeige sei überflüssig, er habe den Beitrag auch gelöscht. Offenbar hat das Gericht das anders gesehen – und ihn nach & 283 (Verhetzung) verurteilt, wie Gerichtssprecher Hans Barwitzius bestätigt. Borbely hat gegen das Urteil Berufung eingelegt: „Meine Funktion als Obmann der FPÖ Lichtenwörth habe ich ruhend gestellt. Ich warte, wie das Verfahren ausgeht, dann sehen wir weiter.“

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