Verwirr-Taktik an Kassa: Wechselbetrüger verurteilt

Erstellt am 29. März 2023 | 14:15
Lesezeit: 3 Min
25-jähriger Rumäne wurde zu 1,5 Jahren Haft verurteilt.
Der 25-jährige Rumäne wurde zu 1,5 Jahren Haft verurteilt.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
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Betrüger-Bande aus Rumänien erbeutete an Supermarkt-Kassen im Burgenland, in Niederösterreich und Wien mehr als 5.000 Euro. Jetzt wurde der dritte Beteiligte verurteilt.

Die Taten der dreiköpfigen Bande aus Rumänien liegen schon längere Zeit zurück: 2018 und 2019 zogen die Männer durchs Burgenland, durch Niederösterreich und Wien und wendeten immer wieder dieselbe Taktik an.

Einer der drei Männer lenkte in einem Supermarkt oder Shop die Angestellte an der Kassa ab, ein anderer wollte zahlen und schaffte es, dass ihm ein viel höherer Geldbetrag herausgegeben wurde, als ihm eigentlich zustand.

Die erste derartige Straftat hatte sich am 19. November 2018 in Tulln ereignet.

In Bad Sauerbrunn Adeg um 300 Euro betrogen

Vier Tage später tauchte die Bande in Bad Sauerbrunn auf, wo einer Mitarbeiterin von Adeg 300 Euro herausgelockt wurden.

Nach einer mehrmonatigen Pause setzten die drei Rumänen ihre kriminelle Tätigkeit im März 2019 fort. Am 4. März 2019 wurde ein Shop in Parndorf um 100 Euro betrogen, drei Tage später lockten die Täter im Billa in Walbersdorf an der Kassa 110 Euro heraus.

Auch in Wr. Neustadt, Bruck an der Leitha, in Hollabrunn, Krems und Spital am Semmering schlugen die Täter zu, um nur einige der Tatorte zu nennen. Geschädigt wurden Handelsketten wie Billa, Spar, Penny, Hervis oder Futterhaus.

Insgesamt wurden den Tätern mehr als 20 Betrugshandlungen nachgewiesen, in weiteren Fällen blieb es beim Versuch.

Polizei wertete Überwachungskameras aus

Zwei Täter wurden bereits 2019 und 2020 verurteilt. Die Kriminalpolizei hatte Überwachungsvideos in den betroffenen Geschäften ausgewertet und war den Betrügern auf die Spur gekommen.

Der dritte Beteiligte stand am 29. März 2023 vor Gericht. Er war aufgrund eines europäischen Haftbefehls im November 2022 in Deutschland verhaftet worden.

Der 25-jährige Vater von drei Kindern - das vierte soll im Juni zur Welt kommen - weist in Polen drei einschlägige Vorstrafen auf.

Angeklagter gehört Minderheit an

„Er gehört der Minderheit der Roma an und hat es nicht immer leicht“, ersuchte der Verteidiger um Verständnis für die Situation seines Mandanten.

„Ich war mit meinem Bruder und meinem Cousin unterwegs“, berichtete der Angeklagte. Sie hätten alle drei Geld gebraucht, um „Essen für die Kinder“ zu besorgen. Das erbeutete Geld hätten sie durch drei geteilt.

Rumäne war mit Urteil nicht zufrieden

Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und versuchte mit der Richterin zu handeln: „Können Sie mir nicht ein Aufenthaltsverbot geben?“

„Das werden Sie sowieso bekommen, die Fremdenbehörde macht das“, erklärte ihm die Richterin.

„Und eine Strafe auf Bewährung?“, ließ der Angeklagte nicht locker.

„Sie waren zweimal in Polen in Haft und haben drei einschlägige Vorstrafen!“, hielt ihm die Richterin vor. Die Strafe werde umso höher ausgemessen, umso öfter jemand straffällig werde.

Der Angeklagte beriet sich mit seinem Anwalt und bat dann um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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