Autofahrer empört: Wendemanöver kostete 399 Euro

Erstellt am 22. März 2023 | 08:00
Lesezeit: 3 Min
Ungargasse 8 Wiener Neustadt
Der Privatparkplatz in der Ungargasse gegenüber vom Neukloster.
Foto: NÖN, Schranz
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Nach einminütigem Umkehrmanöver auf Privatparkplatz kam Klagsdrohung.

Als ein Wiener Neustädter Post von der Firma „Zupf di“ bekam, staunte er nicht schlecht. Sekunden später wurde aus dem Staunen Ärger: Wegen eines Wendemanövers auf einem Privat-Parkplatz gegenüber des Neuklosters wird ihm mit einer Besitzstörungsklage gedroht. „Ich habe meine Frau beim Neukloster aussteigen lassen, habe dann kurz umgedreht und bin weitergefahren. Ich habe ja nicht einmal dort geparkt“, klagt der Autofahrer sein Leid.

Besitzstörungsklage WRN
Aus dem Schreiben: Das Wendemanöver wurde dem Wiener Neustädter zum Verhängnis.
Foto: NÖN

Dass es sich „nur“ um ein Wendemanöver mit der Dauer von einer Minute handelt, steht auch in dem freundlichen Brief von „Zupf di“ – einer Firma, die sich auf Besitzstörung spezialisiert hat – samt Beweisfoto, das offensichtlich von einem anderen Auto heraus gemacht wurde. 399 Euro soll der Wiener Neustädter bzw. seine Frau als Fahrzeugbesitzerin jetzt bezahlen, dann wird von einer Besitzstörungsklage mit bis zu 1.000 Euro Kosten abgesehen.

Was der Wiener Neustädter auch machen wird. Denn rechtlich bleibt ihm kaum eine andere Wahl, wie der NÖN ein Wiener Neustädter Anwalt, der sich mit dem Fall beschäftigt, bestätigt: „Es ist gesetzlich geregelt, dass es keinen Unterschied macht, ob man dort eine halbe Stunde oder nur eine Minute steht.“ Man könne zwar vor Gericht gehen, allerdings stünden die Chancen schlecht, den Fall zu gewinnen, so der Anwalt, „und vor Gericht würde es dann zu viel höheren Kosten kommen“. Für den betroffenen Autofahrer ist der Fall klar: „Reine Abzocke! Ich hoffe, dass kein anderer Autofahrer in diese Parkfalle tappt.“

Seitens der Firma „Zupf di“ wird festgehalten, dass man nicht aus eigenem Antrieb handle, sondern ausschließlich nach Meldungen von Liegenschaftsbesitzern tätig werde, „wodurch wir in der Folge ganz gezielt den Besitz von Herrn und Frau Österreicher schützen“. Von „Abzocke“ könne man in diesem Fall nicht sprechen, vielmehr scheitere es in solchen Fällen zumeist an fehlendem Schuldbewusstsein des Einzelnen.

Zu Wort gemeldet hat sich in der Causa auch der Eissalon Salek: „Die Parkplätze werden vom Hauseigentümer vermietet, wir haben mit der Sache nichts zu tun und sind mit der Strafe - vor allem wegen einem Wendemanöver - auch nicht einverstanden“, so Christian Salek.

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