Wr. Neustadt: Verpflichtende Quarantäne für Rückkehrer. Wer aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie bestimmten österreichischen Gebieten zurückkommt, muss zwei Wochen zu Hause bleiben.

Bürgermeister Klaus Schneeberger hat eine neue Verordnung erlassen, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken: Wer aus bestimmten Gebieten zurückkehr, muss für zwei Wochen eine verpflichtende Heim-Quarantäne einhalten.
Davon betroffen sind Rückkehrer aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien.
Die Verordnung gilt auch, wenn man aus Tirol oder diesen österreichischen Gegenden zurückkommt: Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großartal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, die gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben und Gemeinde Klösterle.
Rückkehrer sind verpflichtet, unverzüglich eine selbstüberwachte 14-tägige Heimquarantäne anzutreten und das Gesundheitsamt der Stadt darüber zu informieren.
Ausnahmen gibt es, wenn man einen negativen Coronavirus-Test vorlegen kann, der nicht älter als vier Tage ist. Auf Antrag kann die Stadt auch Ausnahmen für Beschäftigte in Gesundheits, Pflege- oder Sozialbetreuungsberufen machen.
Die Verordnung gilt vorerst bis 3. April.