Schächtung von 200 Schafen in Haschendorf beschäftigt Landesgericht

Die Aufnahmen zeigen Schächtungen vom 20. Juli 2021, die dem VGT zugespielt und mit dem Verein RespekTiere, gemeinsam mit Aufnahmen aus einem weiteren Betrieb, veröffentlicht und zur Anzeige gebracht wurden. Nun sitzen der damals zuständige Tierarzt und sechs Männer mit Migrationshintergrund, fünf Türken und ein Afghane, auf der Anklagebank.
Die sechs Männer, zwischen 29 und 52 Jahre alt, leben alle in Wien. Der Schlachtbetrieb in Haschendorf wird von einer GmbH geführt, deren Geschäftsführer unter den Angeklagten ist. Laut Anklage sollen sie bei 213 Schafen eine rituelle Schlachtung ohne Betäubung durchgeführt, die Tiere roh misshandelt und ihnen unnötig Qualen zugefügt haben, indem sie die geltenden Vorschriften für eine rituelle Schlachtung nicht eingehalten haben. Die Männer wollten vor Gericht nicht viel sagen, nur, dass sie nur für den Eigenbedarf schlachten. Mehrere verwiesen darauf, dass sie die österreichischen Gesetze für Schächtung nicht kennen und die Tiere nicht absichtlich leiden ließen.

Dem Veterenär wirft die Staatsanwaltschaft vor, als behördlich bestellter Tierarzt wissentlich seine Amtsbefugnis missbraucht zu haben, weil er entgegen einem Bescheid und der gesetzlichen Regelung nicht während der gesamten Schlachtung der 213 Schafe anwesend war und auch gesetzliche Regelungen (Identitätsnachweiskontrolle, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung, Sicherstellung eines tierschutzkonformen Ablaufs der Schächtungen) nicht eingehalten haben soll.

Der Arzt bekannte sich als einziger „nicht schuldig“, meinte aber auch, dass er die Verantwortung übernehme. Es stimme, dass er nicht bei allen Schlachtungen dabei war, „weil ich etwas zu spät gekommen bin und das letzte Schaf ohne mein Wissen nach meiner Abfahrt geschlachtet wurde“. Ansonsten sei er dort gewesen, habe zwischendurch die Betäubungszange übernommen, „weil ich es besser kann, als alle, die es sonst gemacht haben“. Aber er sei auch verpflichtet, zwischendurch zu schauen, wie es den lebenden Tieren geht, wofür er hinaus gehen musste.
Er habe den Männern auch verboten, diese an den Ohren in den Schlachthof zu ziehen. „Es waren acht Stunden Schächten und 213 Schafe, da kamen Dinge vor, die nicht der Rechtsnorm entsprechen“. Er sei schon seit vielen Jahren bei solchen Schlachtfesten dabei, es sei eine durchschnittliche Schächtung gewesen. „Meist geht es gut, aber jedes Tier ist anders.“ Auf die Frage, warum er die Schlachtung nicht beendet hat, als ihm klar war, dass vieles nicht vorschriftsmäßig abläuft, schwieg der Angeklagte.
Der Prozess wird Anfang Mai fortgesetzt.