TÜPl kontert Kritik nach Bränden

Nach Bränden am Truppenübungsplatz (TÜPl) Allentsteig erreichte die NÖN eine Beschwerde der Zwettler Landtagsabgeordneten Silvia Moser von den Grünen NÖ.
Was war passiert? Am Abend des 23. Juli, sowie am 24. Juli war es auf dem Gebiet des Übungsplatzes zu mehreren Bränden gekommen. Der Grund für die Brände waren laut TÜPl-Pressesprecher Dietmar Butschell Schießübungen durch auf den TÜPl verlegte Truppenteile. Eine Fläche von rund 56 Hektar war von diesen drei, voneinander unabhängigen Bränden in den Bereichen Dietreichs und Oberplöttbach betroffen.
Ab der ersten Brandmeldung am Abend des 23. Juli wurden die Brandherde weitläufig abgesperrt. Die Brände befanden sich jedoch in blindgängergefährdeten Zonen, weshalb ein direktes Löschen nicht möglich war. „Das Brandschutzmanagement des Truppenübungsplatzes sieht für solche Fälle Brandschutzstreifen vor“, sagte Butschell. Diese gerodeten Streifen sollen ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebiete verhindern.
Gilt Verordnung auch auf TÜPl?
Landtagsabgeordnete Silvia Moser, die selbst am Rande des TÜPl wohnt, zeigt sich jetzt empört: „Viele Menschen verstehen nicht, dass bei der herrschenden Trockenheit und derzeitigen Hitzewelle Schießübungen mit schweren Geschützen stattfinden dürfen und man damit Brände provoziert. Sie fürchten eine unkontrollierte Ausbreitung dieser Brände und gesundheitliche Schäden durch den Rauch.“
Auf den Vorwurf angesprochen meint der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Michael Bauer, im Gespräch mit der NÖN dazu, dass kleinere Brände etwas ganz Normales seien und am TÜPl immer wieder vorkämen. „In Allentsteig gibt es einen Übungsplatz, wo Brände sein können. Wenn am Übungsgelände nicht mehr geschossen werden darf, dann müssten wir woanders üben und es würde dort brennen.“ Außerdem erklärt er: „Seit es den Übungsplatz gibt, gab es noch nie ein Übergreifen der Brände auf andere Gebiete. Es brennt nur in der Kernzone.“

Silvia Moser betont, dass die Bezirkshauptmannschaft Zwettl bereits im April wegen der Trockenheit ein Verbot erlassen hatte, wonach in Waldgebieten kein Feuer entzündet werden darf. „Es ist inakzeptabel, dass sich das Heer über solche Verordnungen hinwegsetzen darf.“
Auf Rückfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl sagt Bezirkshauptmann-Stellvertreter Matthias Krall: „Die Waldbrandverordnung hat nichts mit dem Schießbetrieb am TÜPl zu tun.“ Hintergrund für die Verordnung sei vor allem, dass Schädlingsbefallenes Holz nicht bereits im Wald angezündet werden soll. Zielgerichtetes Schießen am TÜPl, etwa mit Vollmantelgeschosse eines Sturmgewehres 77 falle nicht in die Verordnung.
„Militärisches Üben ist notwendig, außerdem gibt es dafür einen gesetzlichen Auftrag“, sagt Krall. Dass weder er noch die TÜPl-Leitung glücklich über solche Brände sind, sei dennoch klar. Michael Bauer ergänzt, dass bei extremer Hitze vorgebeugt werde: „Es wird immer wieder vor Schießübungen beurteilt, ob sie vertretbar sind.“