Groß Gerungs: Haftungsfragen für Vereine bei Fachenquete geklärt

Erstellt am 14. März 2023 | 06:00
Lesezeit: 3 Min
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Bei der Enquete dabei: Obmann Herbert Gaugusch vom Verein zur Förderung des TÜPL Allentsteig, Lions Club Waldviertel-Präsident Gerhard Macho, Anwalt Thomas Höhne, Service Freiwillige-Projektleiter Konrad Tiefenbacher und Bürgermeister Otmar Kovar
Foto: Erich Marschik, ERICH_MARSCHIK
Wertvolles Wissen für Vereinsfunktionäre beschert die Enquete „Haftung im Vereinswesen“ von Service Freiwillige. Beim Vortrag im Gasthaus Hirsch in Groß Gerungs lieferte Anwalt Thomas Höhne hilfreiche Erkenntnisse und präsentierte rechtliche Materie in ansprechender Ausführung.
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Mit der diesjährigen Ausrichtung der Fachenquete hat Service Freiwillige den Nerv der Vereinsfunktionäre getroffen: Die Sorge um das Privatvermögen, die Frage nach Haftungen dem eigenen Verein gegenüber und die Achtsamkeit für einen sorgsamen Umgang mit dem Vereinsbudget haben Funktionäre überzeugt, sich für den kostenlosen Termin in Groß Gerungs anzumelden. Zum Vortrag unter dem Titel „Haftung im Vereinswesen“ haben sich so im Gasthaus Hirsch interessierte Vereinsvertreter eingefunden und den Ausführungen von Thomas Höhne von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG zugehört.

Rücktritt schützt nicht vor Haftung während der Amtszeit

Thomas Höhne stellte Fragen, die für Vereine wesentlich sind, und lieferte wertvolle Antworten. So behandelte er unter anderem das Thema „Rücktritt als Rettungsring, wenn Ungemach droht“. Seine Botschaften: Es gibt keinen rückwirkenden Rücktritt. Der Rücktritt ist sofort gültig, auch wenn die Statuten anderes sagen. „Die Haftung nach dem Rücktritt bleibt für Handlungen und Unterlassungen während Amtszeit erhalten.“

Und: Ein Rücktritt „zur Unzeit“ macht erst recht haftbar. Den Begriff Unzeit erläuterte Höhne anhand eines Beispiels: Ein Verein ist in Räumlichkeiten eingemietet, am 31. Dezember endet der Mietvertrag. Der Obmann führt die Verhandlungen mit dem Vermieter. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung des Mietvertrages tritt der Obmann zurück. Die Verhandlungen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes scheitern und der Verein muss andere, teurere Räumlichkeiten anmieten.

Für den daraus entstandenen Schaden – die Mehrkosten bei der Miete - kann der zurückgetretene Obmann haftbar gemacht werden, weil es zumutbar gewesen wäre, die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und erst dann zurückzutreten.

Über Service Freiwillige:

Niederösterreich ist mit über 20.000 Vereinen das „Land der Freiwilligen“. Für sie gibt es das „Service Freiwillige“, eine Initiative des Landes Niederösterreich, die ehrenamtliche Vereine in organisatorischer, fachlicher und öffentlichkeitswirksamer Hinsicht unterstützt. Service Freiwillige unterstützt bei der Gründung eines Vereins, berät über Rechte und Pflichten, Statuten, Kosten, Buchführung, Versicherungen sowie über Gesetze und Richtlinien. Neu ist die Etablierung eines Freiwilligenchecks.

Ein speziell entwickelter Wegweiser für Freiwilligenarbeit hilft Interessierten, die eigenen Stärken, Kompetenzen und Erwartungen zu erkennen und somit das richtige ehrenamtliche Angebot zu finden. Hilfestellung gibt es unter der Hotline 0810 001092. Seit September 2019 gehört Service Freiwillige zur Kultur.Region.Niederösterreich.

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